Zertifizierung / Titelführung
Zertifiziert wird in 2 Stufen:
Stufe 1
Zertifiziert wird eine Ausbildung über 200 Stunden einschließlich einführendem Grundlagenseminar und Grundausbildung und mindestens 30 Stunden Praxisreflexion und Supervision.
Peergruppentreffen werden bis zu 20 Stunden anerkannt. Etwaige restliche Stunden können über Supervision und Praxisreflexion oder Aufbau-Seminare oder durch die Teilnahme an vom Eidos Projekt Mediation anerkannten anderweitigen Veranstaltungen abgedeckt werden.
Stufe 2
Wie Stufe 1, darüber hinaus wird die Vorlage von vier dokumentierten Fällen vorausgesetzt; die Dokumentation für höchstens zwei Fälle wird erleichtert, wenn sie in die Supervision eingebracht werden.
Zertifizierung als Familienmediator
Die Zertifizierung der Stufe 2 berechtigt – falls die sonstigen Voraussetzungen vorliegen – zur Aufnahme als ordentliches Mitglied in die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. und damit zur Führung des Titels „Mediator BAFM“ resp. „Mediatorin BAFM“ (näheres unter www.bafm-mediation.de). Zur Zertifizierung gehört ein Abschlußcolloquium.
Zertifizierung als Wirtschaftsmediator
Die Zertifizierung als WirtschaftsmediatorIn
kann erwerben, wer zusätzlich zur Stufe 1 vier Fälle mit wirtschaftlichem Bezug
dokumentiert. Zwei Fälle können auch aus der Familienmediation stammen, wenn die
wirtschaftlichen Fragestellungen dominieren. Die Zertifizierung berechtigt
– falls die sonstigen Voraussetzungen vorliegen – zur Aufnahme in Wirtschaftsmediationsverbände
wie den Bundesverband Mediation (BM), den Bundesverband Mediation in Wirtschaft
und Arbeitswelt (BMWA), Eucon bzw. zu Listungen bei den Industrie- und Handelskammern
bzw. Anwaltsvereinigungen. Zur Zertifizierung gehört ein Abschlußcolloquium.
Anwaltschaftliche
Titelführung
Die Führung des Titels als MediatorIn ist lediglich über das Standesrecht und über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb beschränkt.
Die Ausbildung berechtigt deutsche Anwälte gem. § 7 a BORA nach der Teilnahme von insgesamt drei Seminaren (90 Stunden) zur Führung des Titels „Mediator“ resp. „Mediatorin“. Es wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Das Eidos Projekt Mediation ist auch ein vom Schweizer Anwaltsverband anerkanntes Ausbildungsinstitut. Schweizer Anwälte sind deshalb entsprechend dem Reglement des Schweizer Anwaltsverbandes (80 Stunden und Rechtskurs) zur Führung des Titels „Mediator SAV“ resp. „Mediatorin SAV“ berechtigt.